protokolle mitgliederversammlung sollten noch nachgebessert werden um offiziell zu sein.
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Die Satzung bezieht sich in folgenden Punkten auf die Geschäftsordnung:
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* §4 Anforderungen, Zustellwege und Zuordnung elektronischer Dokumente
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Elektronische Dokumente sind Emails, die mit GPG/PGP oder S/MIME an den korrekten Schlüssel verschlüsselt, so wie von einem der empfängerseite bekannten Schlüssel signiert sind.
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* §7.1 Deligiert Entscheidungsfähigkeit weg vom Vorstand
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Keine einschränkungen
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* §7.5 Legt untergrenze an Stimmen für die Beschlussfähigkeit fest
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7 Stimmen, oder 25% der Stimmen, was immer weniger ist.
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Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden eine Woche nach veröffentlichung des Protokolls gültig.
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In dieser Frist kann den Beschlüssen durch nichtanwesende Mitglieder wiedersprochen werden.
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Wenn die ursprünglichen Gegenstimmen zusammen mit den hinzugekommenen Gegenstimmen die für-Stimmen überstimmen ist der Beschluss invalid.
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Dieser Prozess wird durch den Schriftführer verwaltet.
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* §8.2 Kann Einschränkungen für die Vertretung des Vereins festlegen
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Vorstandmitglieder sind bis zu Beträgen von 250€ vertretungeberechtigt. Über Beträge von bis zu 1000€ kann im Vorstand abgestimmt werden. Über alle größeren Beträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
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Bei Verträgen sind die durch Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist mindestens anfallenden Forderungen entscheidend.
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* §8.3 Haushaltsführung und Finanzen
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Der Schatzmeister überwacht die Finanzen mittels einfacher Buchführung und stellt den Nutzenden Rechnungen aus und leitet Maßnahmen bei evtl. Nichtzahlung ein.
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* §11.3 Kann die Einsicht in Daten einschränken
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Einsicht in Dokumente, die zum Betrieb nötige Passwörter oder Schlüssel enthalten, ist nur den Vorstandmitgliedern gestattet.
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Die für die Abrechnung ermittelten Daten der Nutzenden sind nur durch den Schatzmeister, und die durch das TKG speziell berechtigte Person einzusehen.
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Die für die Umsetzungen der Mindestspeicherfrist erhobenen Verbindungsdaten sind nur durch die im TKG berechtigten Personen einzusehen.
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das sicherheitskonzept bezieht sich in punkto sabotageabwehr auf die geschäftsordnung.
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die geschäftsführer haben neue mitgliedern über sabotage aufzuklären
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- entscheidungen in gremien abschieben ("sind wir dazu entscheidungsberechtigt")
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- entscheidungen ausbremsen ("lieber keine fehler machen", "vernünftig sein")
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- arbeiten ausbremsen ("werkzeug vergessen/verlegt", "schlüssel vergessen/verlegt")
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- material verschlie&en ("antenne unzureichend gesichert", "zu viel spiel lassen -> material zermürben", "ungeeignetes material verwenden")
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mitglieder haben auf sabotierendes verhalten zu achten, und bei einem anfangsverdacht einen geschäftsführer zu benachrichtigen
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die geschäftsführer haben hinweisen auf sabotage durch mitglieder von mitgliedern nachzugehen
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und eventuell ein ausschlussverfahren einzuleiten
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bei jeder mitgliederversamlung ist ein kleiner vortrag zu einem zusammenhängenden sachthema zur information der mitglieder abzuhalten
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