schreibweise reudnetz w.V. angepasst

This commit is contained in:
carl 2024-03-17 21:24:50 +01:00
parent 592b7bdc61
commit b4e8542f68
2 changed files with 3 additions and 3 deletions

View file

@ -77,7 +77,7 @@ Anzuschließendes Grundstück:\par
\section{Rückbau und Grundstückseigentümerwechsel}
\paragraph{} Reudnetz wird ferner binnen Jahresfrist nach Zugang einer rechtswirksamen Kündigung des Vertrages die von ihr angebrachten und in ihrem Eigentum stehenden Vorrichtungen auf eigene Kosten wieder beseitigen. Die Rohranlage verbleibt im Gebäude. Auf schriftliches Verlangen des Grundstückseigentümers wird der Reudnetz w.V. die vorbenannten Vorrichtungen innerhalb von 1 Jahr entfernen, soweit dem Verlangen keine schutzwürdigen Interessen Dritter, insbesondere Mietern oder dinglich Berechtigten, entgegenstehen.
\paragraph{} Der Reudnetz w.V. wird ferner binnen Jahresfrist nach Zugang einer rechtswirksamen Kündigung des Vertrages die von ihr angebrachten und in ihrem Eigentum stehenden Vorrichtungen auf eigene Kosten wieder beseitigen. Die Rohranlage verbleibt im Gebäude. Auf schriftliches Verlangen des Grundstückseigentümers wird der Reudnetz w.V. die vorbenannten Vorrichtungen innerhalb von 1 Jahr entfernen, soweit dem Verlangen keine schutzwürdigen Interessen Dritter, insbesondere Mietern oder dinglich Berechtigten, entgegenstehen.
\paragraph{} Für den Fall eines Grundstückseigentümerwechsels gilt § 566 BGB (Kauf bricht nicht Miete).
\section{Instandsetzung bei widerrechtlicher Beschädigung}
@ -86,7 +86,7 @@ Anzuschließendes Grundstück:\par
\section{Zutrittsrecht}
\paragraph{}Der Grundstückseigentümer hat dem Reudnetz w.V. und ihren Mitarbeitern sowie beauftragten Dritten den Zutritt zur installierten Technik in seinen Räumen bzw. auf seinem Grundstück jederzeit während der üblichen Tages-/Geschäftszeiten nach angemessener Anmeldung unentgeltlich zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen, Maßnahmen zur Unterhaltung und Instandhaltung sowie zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten erforderlich ist. Ein Betretungsrecht zur Unzeit (ges. Feiertag, Wochenenden, früh am Morgen usw.) besteht ausnahmsweise dann, wenn es zur Beseitigung einer Gefahr in Verzug oder einer wesentlichen Störung unvermeidbar ist und diese keinen Aufschub duldet.
\paragraph{}Der Grundstückseigentümer hat dem Reudnetz w.V. und ihren Mitarbeitern sowie beauftragten Dritten den Zutritt zur installierten Technik in seinen Räumen bzw. auf seinem Grundstück jederzeit während der üblichen Tages-/Geschäftszeiten nach angemessener Anmeldung unentgeltlich zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen, Maßnahmen zur Unterhaltung und Instandhaltung sowie zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten erforderlich ist. Ein Betretungsrecht zur Unzeit (ges. Feiertag, Wochenenden, früh am Morgen usw.) besteht ausnahmsweise dann, wenn es zur Beseitigung einer Gefahr in Verzug oder einer wesentlichen Störung unvermeidbar ist und diese keinen Aufschub duldet.
\paragraph{}Der Grundstückseigentümer ist vom Reudnetz w.V. oder von ihr beauftragen Dritten rechtzeitig über Art und Umfang des beabsichtigten Zutritts des Grundstücks zu benachrichtigen. Rechtzeitig im vorgenannten Sinne ist eine Benachrichtigung 7 Kalendertage vor dem beabsichtigten Zutritt. Bei Gefahr im Verzug oder dem Vorliegen einer wesentlichen Störung, die geeignet ist, erhebliche Schäden anzurichten, entfällt die Pflicht zur vorherigen Benachrichtigung.
@ -95,7 +95,7 @@ Anzuschließendes Grundstück:\par
\paragraph{}Dieser Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung der Vertragsparteien und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann erstmals nach Ablauf von 15 Jahren mit einer Frist von sechs Wochen zum 31.12. eines jeden Jahres von jeder Vertragspartei schriftlich gekündigt werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Kündigung beim Reudnetz w.V. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
\section{Hausanschlusskosten}
\paragraph{}Der Reudnetz w.V. übernimmt sämtliche zur Herstellung des Anschlusses notwendigen Kosten, im Rahmen des vom Reudnetz geplanten Baumaßnahmen.
\paragraph{}Der Reudnetz w.V. übernimmt sämtliche zur Herstellung des Anschlusses notwendigen Kosten, im Rahmen der vom Reudnetz w.V. geplanten Baumaßnahmen.
Dies beinhaltet die Vorplanung, die Installationsmaterialien, bauliche Durchführung und ggf. notwendige Instandsetzungen.
\paragraph{}Auf Antrag der Grundstückseigentümerin, berücksichtigt der Reudnetz w.V. Änderungen and der Einrichtung und Wegeführung der zu installierenden Telekommunikationsinfrastruktur. Gegebenenfalls durch diese Änderung anfallende Mehrkosten sind durch die Grundstückseigentümerin zu übernehmen.