schreibweise reudnetz w.V. angepasst

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carl 2024-03-17 21:24:50 +01:00
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@ -77,7 +77,7 @@ Anzuschließendes Grundstück:\par
\section{Rückbau und Grundstückseigentümerwechsel} \section{Rückbau und Grundstückseigentümerwechsel}
\paragraph{} Reudnetz wird ferner binnen Jahresfrist nach Zugang einer rechtswirksamen Kündigung des Vertrages die von ihr angebrachten und in ihrem Eigentum stehenden Vorrichtungen auf eigene Kosten wieder beseitigen. Die Rohranlage verbleibt im Gebäude. Auf schriftliches Verlangen des Grundstückseigentümers wird der Reudnetz w.V. die vorbenannten Vorrichtungen innerhalb von 1 Jahr entfernen, soweit dem Verlangen keine schutzwürdigen Interessen Dritter, insbesondere Mietern oder dinglich Berechtigten, entgegenstehen. \paragraph{} Der Reudnetz w.V. wird ferner binnen Jahresfrist nach Zugang einer rechtswirksamen Kündigung des Vertrages die von ihr angebrachten und in ihrem Eigentum stehenden Vorrichtungen auf eigene Kosten wieder beseitigen. Die Rohranlage verbleibt im Gebäude. Auf schriftliches Verlangen des Grundstückseigentümers wird der Reudnetz w.V. die vorbenannten Vorrichtungen innerhalb von 1 Jahr entfernen, soweit dem Verlangen keine schutzwürdigen Interessen Dritter, insbesondere Mietern oder dinglich Berechtigten, entgegenstehen.
\paragraph{} Für den Fall eines Grundstückseigentümerwechsels gilt § 566 BGB (Kauf bricht nicht Miete). \paragraph{} Für den Fall eines Grundstückseigentümerwechsels gilt § 566 BGB (Kauf bricht nicht Miete).
\section{Instandsetzung bei widerrechtlicher Beschädigung} \section{Instandsetzung bei widerrechtlicher Beschädigung}
@ -95,7 +95,7 @@ Anzuschließendes Grundstück:\par
\paragraph{}Dieser Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung der Vertragsparteien und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann erstmals nach Ablauf von 15 Jahren mit einer Frist von sechs Wochen zum 31.12. eines jeden Jahres von jeder Vertragspartei schriftlich gekündigt werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Kündigung beim Reudnetz w.V. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. \paragraph{}Dieser Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung der Vertragsparteien und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann erstmals nach Ablauf von 15 Jahren mit einer Frist von sechs Wochen zum 31.12. eines jeden Jahres von jeder Vertragspartei schriftlich gekündigt werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Kündigung beim Reudnetz w.V. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
\section{Hausanschlusskosten} \section{Hausanschlusskosten}
\paragraph{}Der Reudnetz w.V. übernimmt sämtliche zur Herstellung des Anschlusses notwendigen Kosten, im Rahmen des vom Reudnetz geplanten Baumaßnahmen. \paragraph{}Der Reudnetz w.V. übernimmt sämtliche zur Herstellung des Anschlusses notwendigen Kosten, im Rahmen der vom Reudnetz w.V. geplanten Baumaßnahmen.
Dies beinhaltet die Vorplanung, die Installationsmaterialien, bauliche Durchführung und ggf. notwendige Instandsetzungen. Dies beinhaltet die Vorplanung, die Installationsmaterialien, bauliche Durchführung und ggf. notwendige Instandsetzungen.
\paragraph{}Auf Antrag der Grundstückseigentümerin, berücksichtigt der Reudnetz w.V. Änderungen and der Einrichtung und Wegeführung der zu installierenden Telekommunikationsinfrastruktur. Gegebenenfalls durch diese Änderung anfallende Mehrkosten sind durch die Grundstückseigentümerin zu übernehmen. \paragraph{}Auf Antrag der Grundstückseigentümerin, berücksichtigt der Reudnetz w.V. Änderungen and der Einrichtung und Wegeführung der zu installierenden Telekommunikationsinfrastruktur. Gegebenenfalls durch diese Änderung anfallende Mehrkosten sind durch die Grundstückseigentümerin zu übernehmen.