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Die Satzung bezieht sich in folgenden Punkten auf die Geschäftsordnung:

  • §4 Anforderungen, Zustellwege und Zuordnung elektronischer Dokumente Elektronische Dokumente sind Emails, die mit GPG/PGP oder S/MIME an den korrekten Schlüssel verschlüsselt, so wie von einem der empfängerseite bekannten Schlüssel signiert sind.

  • §7.1 Deligiert Entscheidungsfähigkeit weg vom Vorstand Keine einschränkungen

  • §7.5 Legt untergrenze an Stimmen für die Beschlussfähigkeit fest 7 Stimmen, oder 25% der Stimmen, was immer weniger ist. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden eine Woche nach veröffentlichung des Protokolls gültig. In dieser Frist kann den Beschlüssen durch nichtanwesende Mitglieder wiedersprochen werden. Wenn die ursprünglichen Gegenstimmen zusammen mit den hinzugekommenen Gegenstimmen die für-Stimmen überstimmen ist der Beschluss invalid. Dieser Prozess wird durch den Schriftführer verwaltet.

  • §8.2 Kann Einschränkungen für die Vertretung des Vereins festlegen Vorstandmitglieder sind bis zu Beträgen von 250€ vertretungeberechtigt. Über Beträge von bis zu 1000€ kann im Vorstand abgestimmt werden. Über alle größeren Beträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Bei Verträgen sind die durch Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist mindestens anfallenden Forderungen entscheidend.

  • §8.3 Haushaltsführung und Finanzen Der Schatzmeister überwacht die Finanzen mittels einfacher Buchführung und stellt den Nutzenden Rechnungen aus und leitet Maßnahmen bei evtl. Nichtzahlung ein.

  • §11.3 Kann die Einsicht in Daten einschränken Einsicht in Dokumente, die zum Betrieb nötige Passwörter oder Schlüssel enthalten, ist nur den Vorstandmitgliedern gestattet. Die für die Abrechnung ermittelten Daten der Nutzenden sind nur durch den Schatzmeister, und die durch das TKG speziell berechtigte Person einzusehen. Die für die Umsetzungen der Mindestspeicherfrist erhobenen Verbindungsdaten sind nur durch die im TKG berechtigten Personen einzusehen.

das sicherheitskonzept bezieht sich in punkto sabotageabwehr auf die geschäftsordnung.

die geschäftsführer haben neue mitgliedern über sabotage aufzuklären - entscheidungen in gremien abschieben ("sind wir dazu entscheidungsberechtigt") - entscheidungen ausbremsen ("lieber keine fehler machen", "vernünftig sein") - arbeiten ausbremsen ("werkzeug vergessen/verlegt", "schlüssel vergessen/verlegt") - material verschlie&en ("antenne unzureichend gesichert", "zu viel spiel lassen -> material zermürben", "ungeeignetes material verwenden")

mitglieder haben auf sabotierendes verhalten zu achten, und bei einem anfangsverdacht einen geschäftsführer zu benachrichtigen

die geschäftsführer haben hinweisen auf sabotage durch mitglieder von mitgliedern nachzugehen und eventuell ein ausschlussverfahren einzuleiten

bei jeder mitgliederversamlung ist ein kleiner vortrag zu einem zusammenhängenden sachthema zur information der mitglieder abzuhalten