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Reudnetz w.V

Chronologie der Bürokratie

Landesdirektion

Erster Anlaufpunkt ist die Landesdirektion, um einen wirtschaftlichen Verein zu Gründen. In Sachsen sitzt der Verantwortliche in Dresden, Referat 21. Dafür muss folgendes getan werden:

####Gewerbeamt Nun muss für die Tätigkeit des Vereins noch ein Gewerbe angemeldet werden. Möglich ist das im technischen Rathaus[2]. Das lief bisher so: Abhängigkeiten sind:

  • Anmeldebogen für Gewerbe ausfüllen
  • Personalausweis oder Reisepass mitnehmen
  • Am Besten noch alle anderen Unterlagen, da an der Glaubwürdigkeit wirtschaftlicher Vereine gern gezweifelt wird.

Das Gewerbeamt möchte gerne eine Regsternummer sehen. Dafür verweist es auf das Amtsgericht. In der dortigen Registerabteilung wurde mir dann aber erklärt, das diese nicht zuständig ist. Stattdessen solle ich mir eine Vetreterbescheinigung von der Landesdirektion austellen lassen. [2]http://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-und-behoerdengaenge/behoerden-und-dienstleistungen/dienststelle/gewerberecht-3220/

####Finanzamt

####Kontoeröffnung

Dokumente zum Verein

Satzung

Geschaeftsordnung

Selbstverstaendnis